Eine Abmahnung im Briefkasten löst bei den meisten Unternehmerinnen und Unternehmern zuerst eine Frage aus: Was kostet mich das jetzt? Im Kopf entstehen schnell große Zahlen, gespeist aus Stammtisch-Erzählungen und Schlagzeilen über Abmahnwellen.
Die ehrliche Antwort ist differenzierter. Eine Abmahnung kann ein paar hundert Euro kosten oder im ungünstigen Fall fünfstellig werden. Der Unterschied hängt weniger vom Zufall ab als von vier Faktoren. Dieser Artikel zerlegt die Kosten in ihre Bestandteile und zeigt, wo die UWG-Reform 2020 das Risiko für kleine Unternehmen spürbar gesenkt hat.
Aus welchen Posten besteht eine Abmahnung überhaupt?
Wer von „den Kosten einer Abmahnung" spricht, meint oft vier verschiedene Dinge, die selten alle zusammen anfallen. Sie sauber zu trennen, ist der erste Schritt zu einer realistischen Einschätzung.
- Abmahnkosten (Aufwendungsersatz). Der Betrag, den der Abmahnende dir für seinen eigenen Anwalt in Rechnung stellt. Er richtet sich nach dem Streitwert.
- Vertragsstrafe. Sie wird erst fällig, wenn du eine Unterlassungserklärung unterschreibst und später erneut gegen genau diesen Punkt verstößt. Ohne Verstoß: kein Cent.
- Eigene Anwaltskosten. Was deine Anwältin oder dein Anwalt für die Prüfung der Abmahnung und die Reaktion berechnet.
- Gerichtskosten. Sie entstehen nur, wenn der Fall eskaliert, also zur einstweiligen Verfügung oder zur Klage kommt.
Eine typische, sauber abgewickelte Abmahnung berührt Posten 3 und manchmal Posten 1. Posten 2 und 4 sind vermeidbar, und genau das ist die gute Nachricht.
Was die UWG-Reform 2020 für kleine Unternehmen geändert hat
Bis 2020 war die Abmahnung für manche Kanzleien ein Geschäftsmodell: standardisierte Schreiben in großer Zahl, jedes mit einer Kostennote. Das „Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs" vom Dezember 2020 hat diesem Modell für kleine Unternehmen einen großen Teil der Grundlage entzogen.
Erstens: kein Aufwendungsersatz mehr in vielen Fällen. Mahnt ein Mitbewerber ein Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten wegen Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet oder wegen Datenschutzverstößen ab, darf er dafür keine Abmahnkosten mehr verlangen. Posten 1 aus der Liste oben entfällt also in genau den Fällen, die kleine Firmen am häufigsten treffen.
Zweitens: Vertragsstrafe gedeckelt. Bei einer erstmaligen Abmahnung ist die Vertragsstrafe auf 1.000 Euro begrenzt, wenn das Unternehmen in der Regel weniger als 100 Beschäftigte hat und der Verstoß die Interessen von Verbrauchern oder Mitbewerbern nur unerheblich beeinträchtigt.
Beide Erleichterungen haben Grenzen. Sie gelten nicht für jeden Verstoß, nicht für Wiederholungsfälle und nicht für jede Art von abmahnender Stelle. Aber für die typische erste Abmahnung eines kleinen Betriebs verschieben sie das Kostenbild deutlich nach unten.
Hinweis: Dieser Artikel ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Ob eine konkrete Abmahnung berechtigt ist und wie du reagieren solltest, klärt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt verbindlich.
Belastbare Zahlen: Womit du realistisch rechnen musst
Pauschalpreise gibt es nicht, aber Spannen. Die folgenden Zahlen stammen aus der gängigen Abrechnungspraxis und geben dir einen realistischen Rahmen.
| Kostenposten | Realistische Spanne |
|---|---|
| Abmahnkosten des Gegners (wettbewerbsrechtlich) | ca. 800 bis 1.200 Euro, entfällt oft bei Internet- und DSGVO-Verstößen unter 250 Beschäftigten |
| Vertragsstrafe bei Erstverstoß, unter 100 Beschäftigte | gedeckelt auf 1.000 Euro |
| Eigene anwaltliche Prüfung und Reaktion | ca. 800 bis 2.000 Euro |
| Streitwert bei Eskalation vor Gericht | häufig 10.000 bis 30.000 Euro |
Wichtig zum Streitwert: Er ist nicht der Betrag, den du zahlst. Er ist die Rechengrundlage, aus der sich Anwalts- und Gerichtsgebühren ableiten. Ein Streitwert von 15.000 Euro bedeutet nicht 15.000 Euro Kosten, sondern grob vierstellige Gebühren, falls es überhaupt so weit kommt.
Was eine BFSG- oder DSGVO-Abmahnung konkret kostet
Zwei Themen treiben kleine Unternehmen gerade besonders um: das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz und der Datenschutz.
Für BFSG-Verstöße sind seit 2025 Abmahnungen dokumentiert. Die geforderten Vergleichsbeträge bewegen sich je nach Fall von einigen hundert bis über 2.000 Euro. Ob dich das BFSG überhaupt betrifft, klärt der Artikel Ab wann gilt das BFSG für mein Unternehmen? in drei Fragen.
Bei DSGVO-Verstößen greift häufig die oben beschriebene Entlastung: Mahnt ein Mitbewerber einen Erstverstoß eines Unternehmens unter 250 Beschäftigten ab, gibt es keinen Aufwendungsersatz. Die Drohkulisse rund um Cookie-Banner und Datenschutz ist damit kleiner, als viele Schlagzeilen vermuten lassen. Was beim Cookie-Banner wirklich Pflicht ist und was nicht, steht im Beitrag Cookie-Banner und DSGVO für Selbstständige. Einen Gesamtüberblick, wo deine Website bei Pflichten und KI-Sichtbarkeit steht, gibt der KI- und Compliance-Check.
Was dich wirklich teuer werden kann
Wenn eine Abmahnung ein kleines Unternehmen ernsthaft trifft, liegt das selten an der Abmahnung selbst. Es liegt fast immer an einer von drei Reaktionen.
Die zu weit gefasste Unterlassungserklärung. Einer Abmahnung liegt meist eine vorformulierte Unterlassungserklärung bei. Wer sie ungeprüft unterschreibt, verpflichtet sich oft weiter, als der konkrete Verstoß es verlangt. Jahre später ein unbedachter Verstoß gegen genau diese Erklärung, und die Vertragsstrafe wird fällig, dann ohne die 1.000-Euro-Deckelung. Das ist der teuerste Fehler.
Das Ignorieren. Eine berechtigte Abmahnung verschwindet nicht, wenn man sie liegen lässt. Der nächste Schritt des Gegners ist dann die einstweilige Verfügung über das Gericht. Ab da gelten Streitwert, Gerichtskosten und gegnerische Anwaltskosten in voller Höhe.
Der Wiederholungsfall. Die Erleichterungen der UWG-Reform zielen auf Erstverstöße. Wer denselben Fehler erneut macht, kann sich auf Deckelung und Kostenfreiheit nicht mehr verlassen.
Allen drei Fällen ist eines gemeinsam: Sie sind vermeidbar. Eine Abmahnung fristgerecht prüfen zu lassen, kostet einen überschaubaren Betrag und schützt vor dem fünfstelligen Szenario.
Was dieser Artikel nicht beantwortet
Drei Dinge bleiben bewusst offen.
Der genaue Ablauf nach Erhalt einer Abmahnung. Welche Fristen gelten, was du zuerst tust und was in eine modifizierte Unterlassungserklärung gehört, ist Thema eines eigenen Beitrags.
Ob eine konkrete Abmahnung berechtigt ist. Das ist immer eine Einzelfallfrage für eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt. Viele Abmahnungen sind berechtigt, manche nicht, und die Unterscheidung entscheidet über die richtige Reaktion.
Behördliche Bußgelder. Eine zivilrechtliche Abmahnung durch Mitbewerber ist etwas anderes als ein Bußgeld einer Aufsichtsbehörde. Beide können dasselbe Thema betreffen, folgen aber unterschiedlichen Regeln.
Häufige Fragen
Was kostet eine Abmahnung im Durchschnitt?
Einen Pauschalpreis gibt es nicht. Bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen liegen die geltend gemachten Abmahnkosten typisch bei 800 bis 1.200 Euro, abhängig vom Streitwert. Dazu kommen die Kosten der eigenen anwaltlichen Prüfung. Bei vielen Internet- und Datenschutz-Verstößen kleiner Firmen entfällt der Kostenersatz an den Abmahner ganz.
Stimmt es, dass kleine Unternehmen keine Abmahnkosten mehr zahlen müssen?
Teilweise. Seit der UWG-Reform 2020 können Mitbewerber für Abmahnungen wegen Informationspflichten im Internet oder wegen Datenschutzverstößen bei Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten keinen Aufwendungsersatz mehr verlangen. Die Kosten der eigenen Verteidigung bleiben aber bestehen.
Wie hoch ist die Vertragsstrafe bei einer Abmahnung?
Bei einer erstmaligen Abmahnung ist die Vertragsstrafe für Unternehmen mit in der Regel weniger als 100 Beschäftigten auf 1.000 Euro gedeckelt, sofern der Verstoß nur unerheblich war. Bei wiederholten oder schweren Verstößen gilt diese Deckelung nicht.
Was kostet eine BFSG-Abmahnung?
Für Verstöße gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz sind seit 2025 Abmahnungen dokumentiert. Die geforderten Vergleichsbeträge bewegen sich je nach Fall von einigen hundert bis über 2.000 Euro und hängen vom Einzelfall und vom Streitwert ab.
Kann eine Abmahnung existenzbedrohend werden?
Für ein kleines Unternehmen ist eine einzelne, korrekt behandelte Abmahnung selten existenzbedrohend. Teuer wird es vor allem, wenn man eine zu weit gefasste Unterlassungserklärung unterschreibt und später dagegen verstößt, oder wenn ein ignorierter Fall vor Gericht geht.
Sollte ich eine Abmahnung ignorieren?
Nein. Eine ignorierte berechtigte Abmahnung führt oft zur einstweiligen Verfügung, und dann steigen die Kosten deutlich. Richtig ist, die Abmahnung fristgerecht anwaltlich prüfen zu lassen, bevor man eine Unterlassungserklärung unterschreibt.
Lieber vorher prüfen als abgemahnt werden
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