BFSG für Handwerker: Reicht deine Visitenkarten-Seite oder bist du pflichtig?

„Muss ich jetzt meine Webseite barrierefrei machen oder nicht?" Diese Frage hörst du als Handwerker:in seit Sommer 2025 immer wieder, sobald die HWK einen Newsletter zum Thema schickt oder das Handwerksblatt eine Schlagzeile bringt. Der Steuerberater zuckt mit den Schultern, im Innungs-WhatsApp gehen die Meinungen auseinander, und am Ende macht man nichts und hofft.

Die gute Nachricht: Für den klassischen Handwerksbetrieb mit Visitenkarten-Seite und Telefon-Terminen ist die Lage übersichtlicher, als viele Schlagzeilen vermuten lassen. Dieser Artikel klärt mit drei Stellschrauben, wann deine Seite tatsächlich pflichtig wird, und mit einer JAE-Berechnung, ob die Kleinstunternehmen-Befreiung für deinen Betrieb greift.

Was deine Handwerker-Website betrifft und was nicht

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt seit dem 28. Juni 2025 eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um. Es verpflichtet bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten, zur Barrierefreiheit nach dem Standard WCAG 2.1 AA. Für Handwerks-Websites ist der entscheidende Begriff „Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr" nach § 2 Nr. 26 BFSG, also alles, worüber online ein Verbrauchervertrag geschlossen wird.

Die HWK Oberfranken schreibt auf ihrer Infoseite (zuletzt aktualisiert am 10.09.2026): Rein informative Webseiten mit allgemeinen Kontaktdaten erfüllen die Kriterien des BFSG nicht. Sie weist aber auch darauf hin, dass das BFSG Formulierungen enthält, die eine Abgrenzung mitunter schwierig machen, und dass sich nach dem Wortlaut auch ein Anfrageformular für Privatkunden als erfasst lesen ließe. Die HWK Konstanz formuliert es noch direkter: „Ein Handwerksbetrieb, der auf seiner Webseite lediglich Informationen wie Referenzen, Mitarbeiterfotos oder eine Beschreibung des Unternehmens bereitstellt, muss in der Regel nichts ändern." (Stand 18.12.2025)

Wenn deine Seite seit Jahren steht und du Anfragen nur über Telefon, Whatsapp oder Mail bekommst, keine Panik. Es gibt allerdings drei Stellschrauben, die das kippen lassen.

Drei Stellschrauben, die deine Seite BFSG-pflichtig machen können

Schau dir an, welche der drei Funktionen auf deiner Seite läuft. Eine davon reicht, um in den Anwendungsbereich zu rutschen.

Stellschraube 1: Online-Buchung, die zu einem verbindlichen Vertragsabschluss führt

Wenn deine Seite mehr macht als ein Anfrage-Formular, also einen Termin oder eine Leistung verbindlich bucht, fällt das unter elektronischen Geschäftsverkehr. Juristisch entscheidend ist der Vertragsabschluss, nicht die Bezahlung. Eine reine Anfrage ohne Buchungs-Bestätigung zählt nicht. Eine verbindliche Buchung ohne Anzahlung zählt sehr wahrscheinlich.

Beispiele aus dem Handwerk: SHK-Betrieb mit Online-Wartungsabo, das per Klick verbindlich gebucht wird. GaLaBau mit Online-Frühlings-Check-Buchung. Heizungsservice mit Online-Termin-Bestätigung. Quelle: § 2 Nr. 26 BFSG und FAQ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit (Stand Mai 2025).

Stellschraube 2: Online-Materialshop für Verbraucher

Wer Verbrauchern online Material, Werkzeug oder Ersatzteile verkauft, bietet eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr an und ist grundsätzlich im BFSG-Anwendungsbereich. B2B-Shops für Profikunden bleiben außen vor, aber die Abgrenzung muss klar erkennbar sein, zum Beispiel durch eine Gewerbeschein-Pflicht beim Login. Ein „offener" Shop, in dem auch Privatkunden bestellen können, gilt als B2C.

Beispiele: Tischler mit Online-Möbelshop für Privatkunden. Heizungsbau mit Online-Ersatzteile-Shop für Endkunden. Wichtig: Der Shop selbst ist eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr. Deshalb greift die Kleinstunternehmen-Befreiung auch für einen Endkunden-Shop mit normalen Waren, zum Beispiel bei einem Fünf-MA-Betrieb. Ab 10 Beschäftigten oder wenn Umsatz und Bilanzsumme beide über 2 Millionen Euro liegen, bist du pflichtig. Nur für BFSG-Produkte wie Smartphones, Laptops oder E-Book-Reader gilt die Befreiung nicht.

Stellschraube 3: Online-Notdienst-Buchung mit Vertragscharakter

Eine reine Notdienst-Anfrage über ein Kontaktformular ist nicht pflichtig. Eine Notdienst-Buchung mit fester Anfahrtspauschale und Online-Bestätigung wahrscheinlich schon. Eine spezifische behördliche Klärung oder ein Urteil zum Notdienst ist mir Stand Oktober 2026 nicht bekannt. Die juristische Linie folgt der allgemeinen Logik aus Stellschraube 1: wo ein Verbrauchervertrag online zustande kommt, greift das BFSG. Wer einen Online-Notdienst-Konfigurator plant, sollte das mitdenken.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei Mischfällen oder Sonderkonstellationen klärt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für IT-Recht deinen Fall belastbar.

Die Kleinstunternehmen-Befreiung und warum sie für viele Familienbetriebe greift

Die Schwelle steht in § 2 Nr. 17 BFSG: weniger als zehn Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder -bilanzsumme. Wie die Beschäftigten gezählt werden, regelt das BFSG nicht selbst. Einzelne Handwerkskammern ziehen dafür die EU-KMU-Empfehlung 2003/361/EG heran, die in Jahresarbeitseinheiten rechnet. Gesetzlich oder gerichtlich geklärt ist diese Zählweise bislang nicht. UND-Logik beim Personal, ODER-Logik bei Umsatz und Bilanz.

Der entscheidende Punkt ist die Jahresarbeitseinheit, kurz JAE. Sie bedeutet nicht „Köpfe im Betrieb", sondern Vollzeit-Äquivalente nach EU-Definition. Und das ist die gute Nachricht für viele Familienbetriebe.

Wer wie in die JAE-Zählung einfließt

Das bestätigt die HWK Niederbayern-Oberpfalz in einem konkreten JAE-Rechenbeispiel: Sechs Vollzeit plus sechs Teilzeitkräfte ergeben 9,25 JAE, also unter der Zehner-Schwelle.

Konkrete Rechen-Beispiele aus dem Handwerk

Zwei Haken bleiben

Haken 1: Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für BFSG-Produkte. Betreibst du als Tischler einen Online-Möbelshop für Endkunden, ist der Shop eine Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr. Die Befreiung greift dann, solange du Kleinstunternehmen bleibst. Bietest du dagegen selbst Produkte an, die das BFSG ausdrücklich nennt (zum Beispiel Smartphones, Laptops oder E-Book-Reader), bleibst du dafür auch bei 5 JAE in der Pflicht.

Haken 2: Nachweis. Eine ausdrückliche Dokumentationspflicht steht in § 3 Abs. 3 BFSG nicht. Sinnvoll ist es trotzdem, die Befreiung im Zweifel belegen zu können. Eine kurze interne Notiz mit Mitarbeiter-Zahl in JAE plus Umsatzstand ist dafür ein vernünftiger Anfang. Nicht darauf hoffen, das stillschweigend zu klären.

Konkrete Handwerks-Beispiele

Acht typische Konstellationen, durchgespielt mit den drei Stellschrauben und der JAE-Schwelle.

Fall Betroffen?
SHK-Betrieb aus Achim, 12 JAE, Visitenkarten-Seite mit Kontaktformular, Termine über Telefon Nein
Maler-Familie, 6 JAE, Online-Anfrageformular für Kostenvoranschlag, keine Online-Buchung Nein
Heizungsbau-Familie, Inhaber + 8 Gesellen + 2 Azubis = 9 JAE, Online-Wartungsabo-Buchung, nur Dienstleistung Eher nein
GaLaBau, 15 JAE, Online-Frühlings-Check-Buchung mit verbindlicher Termin-Zusage Ja
Tischler in Oyten, 12 JAE, Online-Möbelshop für Endkunden Ja
Elektriker, 11 JAE, Online-Wallbox-Termin mit Online-Vertragsabschluss Ja
Dachdecker, 5 JAE, Visitenkarte + Whatsapp-Button + Telefon-Termine Nein
Schlüsseldienst, 4 JAE, Online-Notdienst-Buchung mit fester Anfahrtspauschale Eher nein

Auffällig: Die Größe allein entscheidet nicht. Ein Schlüsseldienst mit 4 JAE kann durch eine verbindliche Online-Buchung in den Anwendungsbereich rutschen, fällt aber durch die Kleinstunternehmen-Befreiung bei reiner Dienstleistung wieder raus. Ein Tischler mit 12 JAE wird durch den Endkunden-Shop pflichtig, weil er über der Kleinstunternehmen-Schwelle liegt. Mit 8 JAE wäre er für den Shop ausgenommen.

Was passiert, wenn du betroffen bist und nichts tust?

Hier lohnt es, zwei verschiedene Risiken sauber zu trennen. Der typische Fehler ist, beides in einen Topf zu werfen und in Panik zu verfallen.

Behördliches Bußgeld nach § 37 BFSG. Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, kurz MLBF, mit Sitz in Magdeburg. Die MLBF ist eine gemeinsame Anstalt der 16 Bundesländer, zuständig seit dem 26. September 2025 und nach Medienberichten mit rund 70 Beschäftigten gestartet. Der Bußgeldrahmen ist zweistufig: bis 10.000 Euro bei bestimmten Informations- und Auskunftspflichten, bis 100.000 Euro unter anderem bei einem Angebot, das die Anforderungen nicht erfüllt. Stand Oktober 2026 sind mir keine öffentlich dokumentierten Bußgeldverfahren gegen klassische Handwerksbetriebe bekannt.

Anwalts-Abmahnung, zivilrechtlich meist auf das UWG gestützt. Hier liegt das schnellere Risiko. Seit August 2025 läuft eine erste Abmahnwelle der CLAIM Rechtsanwalts GmbH, seit Februar 2026 eine zweite der Kanzlei MK aus Berlin. Ziel sind vor allem Online-Shops. Ob BFSG-Verstöße überhaupt wettbewerbsrechtlich abmahnbar sind, ist nach meinem Stand (Oktober 2026) gerichtlich nicht geklärt; mir ist keine veröffentlichte Entscheidung dazu bekannt. Wer eine Abmahnung erhält, sollte sie prüfen lassen und den Nicht-Anwendungsbereich dokumentieren können.

„Keine Bußgelder gegen Handwerker" heißt also nicht „keine Belästigung". Eine Abmahnung kommt schneller als ein Bußgeld und auch dann, wenn deine Seite gar nicht pflichtig ist. Was eine Abmahnung im Detail kostet, steht im Artikel Was kostet eine Abmahnung wirklich?. Vorbereitet sein heißt: den eigenen Nicht-Anwendungsbereich dokumentieren können.

So ordnest du deinen Fall selbst ein

Die drei Stellschrauben oben geben dir eine schnelle Einordnung. Drei Fragen, die du dir in zwei Minuten beantworten kannst:

  1. Kannst du auf deiner Seite irgendetwas verbindlich online buchen oder kaufen?
  2. Sind deine Kunden Verbraucher (B2C) oder andere Betriebe (B2B)?
  3. Hast du unter 10 JAE und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme?

Wenn du dir bei einer der Stellschrauben unsicher bist, ist der nächste Schritt eine konkrete Prüfung. Mein kostenloser BFSG-Check führt dich durch die relevanten Punkte und zeigt dir, wo deine Website heute steht. Für den größeren Überblick mit allen vier Disziplinen Website + Google, BFSG, DSGVO und KI-Sichtbarkeit gibt es den Branchen-Hub Handwerk.

Wenn dir die drei Stellschrauben schon ein klares Nein geben, also Seite zeigt nur Leistungen, kein Online-Vertrag, brauchst du erstmal gar nichts weiter zu tun. Notiere dir das Ergebnis mit Datum, damit du es parat hast, falls sich deine Website ändert.

Was dieser Artikel nicht beantwortet

Damit die Grenzen klar sind, hier drei Dinge, die dieser Artikel bewusst offen lässt.

Die technische Umsetzung. Wie eine pflichtige Website konkret barrierefrei wird, also Kontraste, Tastaturbedienung und Alternativtexte nach WCAG 2.1 AA, steht im Artikel BFSG 2025: Was Barrierefreiheit für deine Website bedeutet.

Die allgemeine BFSG-Schwelle. Wenn du nicht aus dem Handwerk kommst, sondern als Dienstleister oder KMU allgemein wissen willst, ob das BFSG dich betrifft, ist der Artikel Ab wann gilt das BFSG für mein Unternehmen? der bessere Einstieg.

Einzelfall-Beratung. Mischangebote, ungewöhnliche Konstellationen oder die Frage, ob ein bestimmtes Produkt unter die BFSG-Produktliste fällt, sind Fälle für eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt.

Auch wenn du nicht pflichtig bist: Sei nicht unsichtbar

Die häufigste Erleichterung in diesem Artikel ist „Visitenkarten-Seite reicht, ich bin raus". Stimmt fürs BFSG, sagt aber nichts darüber, ob dich überhaupt jemand findet. Und hier gibt es eine Falle, die Barrierefreiheit und KI-Sichtbarkeit überraschend zusammenbringt.

Viele Handwerker-Visitenkarten-Seiten packen Leistungen, Ort und Kontakt in eine schöne Grafik, ein Banner, ein gestaltetes Bild. Fürs Auge sieht das gut aus. Für drei Leser, auf die es ankommt, ist es leer: Ein Screenreader liest Text in Bildern nicht vor, Google liest ihn in der Regel nicht als Text, und eine KI-Antwortmaschine, die „welcher Dachdecker in Achim" beantwortet, findet ihn kaum. Derselbe Fehler macht dich auf einen Schlag bei allen dreien unsichtbar.

Prüf-Frage, 10 Sekunden: Geh auf deine Startseite und versuch, deine Leistungen und deinen Ort mit der Maus zu markieren und zu kopieren. Geht das, ist es echter Text, lesbar für Mensch, Google und KI. Geht es nicht, ist es ein Bild, und dann fehlen genau die Infos, die Google und KI-Antworten von deiner Seite lesen könnten.

Ob dich das BFSG zur Barrierefreiheit zwingt, ist eine Frage der Online-Verträge. Ob dich Kund:innen über die KI-Suche finden, betrifft jeden Betrieb, auch den nicht-pflichtigen.

Häufige Fragen

Reicht meine alte Visitenkarten-Website oder muss ich barrierefrei werden?

In der Regel reicht sie. Solange auf deiner Handwerker-Website kein Online-Vertrag zustande kommt, sondern Kunden dich nur per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular erreichen, fällt sie in der Regel nicht unter das BFSG. Die HWK Oberfranken schreibt auf ihrer Infoseite (Stand 10.09.2026), dass rein informative Webseiten mit allgemeinen Kontaktdaten die BFSG-Kriterien nicht erfüllen; bei Anfrageformularen für Privatkunden sei die Abgrenzung aber nicht in jedem Fall eindeutig.

Ich buche Wartungstermine online, bin ich BFSG-pflichtig?

Kommt drauf an, ob die Buchung verbindlich ist. Wenn deine Seite den Termin direkt zusagt und der Vertrag online zustande kommt, ja, egal ob mit Anzahlung oder ohne. Eine reine Termin-Anfrage über ein Formular, bei der die Zusage noch separat per Anruf oder Mail erfolgt, zählt nicht.

Bin ich mit 8 Mitarbeitern und 2 Azubis automatisch befreit?

Wahrscheinlich ja. Auszubildende zählen nach der EU-Empfehlung 2003/361/EG, die einzelne Handwerkskammern für die Zählung nach § 2 Nr. 17 BFSG heranziehen, nicht mit, mitarbeitende Inhaber:innen dagegen schon. Inhaber:in plus acht Gesellen plus zwei Azubis sind damit neun JAE, also unter der Zehner-Schwelle. Wenn auch Umsatz oder Bilanzsumme höchstens zwei Millionen Euro betragen, greift die Kleinstunternehmen-Befreiung für deine Website, auch für einen Shop mit normalen Waren.

Was ist mit meinem Online-Shop für Heizungs-Zubehör?

Wenn dort Verbraucher kaufen können, fällt der Shop in den Anwendungsbereich des BFSG. Als Kleinstunternehmen (unter 10 Beschäftigte und höchstens 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme) bist du für den Shop aber ausgenommen, denn ein Onlineshop gilt als Dienstleistung. Nur für BFSG-Produkte wie Smartphones, Laptops oder E-Book-Reader gilt die Ausnahme nicht. Reine B2B-Shops, in denen nur Profikunden mit Gewerbeschein-Pflicht beim Login bestellen können, bleiben außen vor.

Notdienst-Anfrage über die Website, zählt das?

Eine Anfrage über Kontaktformular fällt nicht unter das BFSG. Eine Buchung mit fester Anfahrtspauschale und Online-Bestätigung wahrscheinlich schon. Eine spezifische behördliche Klärung dazu ist mir Stand Oktober 2026 nicht bekannt, die juristische Auslegung folgt der allgemeinen Logik des elektronischen Geschäftsverkehrs.

Ich lebe von Empfehlung, brauche ich das überhaupt?

Das BFSG hängt nicht am Marketingkanal, sondern an der Funktion deiner Website. Eine reine Informations-Seite mit Kontaktformular ist nicht pflichtig, egal ob du Aufträge per Empfehlung oder über Google bekommst. Erst wenn Verbraucher online verbindlich buchen oder kaufen können, ändert sich die Lage.

Macht das nicht mein Sohn oder mein Auszubildender?

Die Vorfrage „pflichtig oder nicht" ist eine Zwei-Minuten-Sache, die jeder im Büro klären kann. Die technische Umsetzung, falls pflichtig, ist eine andere Liga: Kontraste, Tastaturbedienung, Alternativtexte nach WCAG 2.1 AA. Hier zahlt sich Erfahrung aus, weil auch eine teilweise angepasste Seite angreifbar bleibt.

Was kostet eine Umrüstung, falls ich pflichtig bin?

Hängt vom Zustand der Seite ab. Ich prüfe das kostenlos im BFSG-Check und sage dir vorher schriftlich, was eine Umrüstung kostet, Festpreis, ohne Wartungs-Abo. Bei einfachen Seiten mit Online-Terminbuchung sind Anpassungen meist überschaubar, bei größeren Shops aufwendiger.

Chatbot auf der Handwerker-Website? Das OLG Hamm hat am 12.05.2026 (Az. 4 UKl 3/25, nicht rechtskräftig, Revision zum BGH zugelassen) entschieden, dass sich ein Unternehmen falsche Angaben seines Website-Chatbots, dort zu Facharzttiteln, als eigene irreführende geschäftliche Handlung zurechnen lassen muss. Übertragen auf deinen Betrieb könnte das etwa einen behaupteten Meistertitel oder eine zugesagte Notdienst-Verfügbarkeit betreffen, die nicht stimmt. Mehr im Artikel Wer einen Chatbot betreibt, haftet für jedes Wort.

Unsicher, ob dich das BFSG trifft?

Der kostenlose BFSG-Check führt dich Schritt für Schritt durch die drei Stellschrauben und zeigt dir in wenigen Minuten, wo dein Betrieb steht. Ohne Anmeldung, das Ergebnis bekommst du sofort. Wenn du im Anschluss mit mir sprechen willst, biete ich Festpreis-Umsetzung an, ohne Wartungs-Abo.

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