BFSG für Handwerker: Reicht deine Visitenkarten-Seite oder bist du pflichtig?

„Müssen wir jetzt unsere Webseite barrierefrei machen oder nicht?" Diese Frage hörst du als Handwerker:in seit Sommer 2025 immer wieder, sobald die HWK einen Newsletter zum Thema schickt oder das Handwerksblatt eine Schlagzeile bringt. Der Steuerberater zuckt mit den Schultern, im Innungs-WhatsApp gehen die Meinungen auseinander, und am Ende macht man nichts und hofft.

Die gute Nachricht: Für den klassischen Handwerksbetrieb mit Visitenkarten-Seite und Telefon-Terminen ist die Lage übersichtlicher, als die Presse-Hysterie suggeriert. Dieser Artikel klärt mit drei Stellschrauben, wann deine Seite tatsächlich pflichtig wird, und mit einer JAE-Berechnung, ob die Kleinstunternehmen-Befreiung für deinen Betrieb greift.

Was deine Handwerker-Website betrifft und was nicht

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz setzt seit dem 28. Juni 2025 eine europäische Richtlinie in deutsches Recht um. Es verpflichtet bestimmte Produkte und Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten, zur Barrierefreiheit nach dem Standard WCAG 2.1 AA. Für Handwerks-Websites ist der entscheidende Begriff „Dienstleistung im elektronischen Geschäftsverkehr" nach § 2 Nr. 26 BFSG, also alles, worüber online ein Verbrauchervertrag geschlossen wird.

Die HWK Oberfranken stellt in ihrer Stellungnahme vom 24.03.2026 klar: Eine Handwerker-Website, die Leistungen beschreibt, Referenzen zeigt und ein Kontaktformular hat, ist überwiegend nicht BFSG-pflichtig. Die HWK Konstanz formuliert es noch direkter: „Ein Handwerksbetrieb, der auf seiner Webseite lediglich Informationen wie Referenzen, Mitarbeiterfotos oder eine Beschreibung des Unternehmens bereitstellt, muss in der Regel nichts ändern." (Stand 18.12.2025)

Wenn deine Seite seit Jahren steht und du Anfragen nur über Telefon, Whatsapp oder Mail bekommst, keine Panik. Es gibt allerdings drei Stellschrauben, die das kippen lassen.

Drei Stellschrauben, die deine Seite BFSG-pflichtig machen können

Schau dir an, welche der drei Funktionen auf deiner Seite läuft. Eine davon reicht, um in den Anwendungsbereich zu rutschen.

Stellschraube 1: Online-Buchung, die zu einem verbindlichen Vertragsabschluss führt

Wenn deine Seite mehr macht als ein Anfrage-Formular, also einen Termin oder eine Leistung verbindlich bucht, fällt das unter elektronischen Geschäftsverkehr. Juristisch entscheidend ist der Vertragsabschluss, nicht die Bezahlung. Eine reine Anfrage ohne Buchungs-Bestätigung zählt nicht. Eine verbindliche Buchung ohne Anzahlung zählt sehr wahrscheinlich.

Beispiele aus dem Handwerk: SHK-Betrieb mit Online-Wartungsabo, das per Klick verbindlich gebucht wird. GaLaBau mit Online-Frühlings-Check-Buchung. Heizungsservice mit Online-Termin-Bestätigung. Quelle: § 2 Nr. 26 BFSG und FAQ der Bundesfachstelle Barrierefreiheit (Stand Mai 2025).

Stellschraube 2: Online-Materialshop für Verbraucher

Wer Verbrauchern online Material, Werkzeug oder Ersatzteile verkauft, ist im BFSG-Anwendungsbereich. B2B-Shops für Profikunden bleiben außen vor, aber die Abgrenzung muss klar erkennbar sein, zum Beispiel durch eine Gewerbeschein-Pflicht beim Login. Ein „offener" Shop, in dem auch Privatkunden bestellen können, gilt als B2C.

Beispiele: Tischler mit Online-Möbelshop für Privatkunden. Heizungsbau mit Online-Ersatzteile-Shop für Endkunden. Wichtig: Bei Produktverkauf greift die Kleinstunternehmen-Befreiung nicht. Auch ein Fünf-MA-Betrieb mit Endkunden-Shop ist pflichtig.

Stellschraube 3: Online-Notdienst-Buchung mit Vertragscharakter

Eine reine Notdienst-Anfrage über ein Kontaktformular ist nicht pflichtig. Eine Notdienst-Buchung mit fester Anfahrtspauschale und Online-Bestätigung wahrscheinlich schon. Eine spezifische BMAS-Klärung oder ein Urteil zum Notdienst gibt es Stand Mai 2026 nicht. Die juristische Linie folgt der allgemeinen Logik aus Stellschraube 1: wo ein Verbrauchervertrag online zustande kommt, greift das BFSG. Wer einen Online-Notdienst-Konfigurator plant, sollte das mitdenken.

Hinweis: Dieser Artikel ist eine Orientierung, keine Rechtsberatung. Bei Mischfällen oder Sonderkonstellationen klärt eine Fachanwältin oder ein Fachanwalt für IT-Recht deinen Fall verbindlich.

Die Kleinstunternehmen-Befreiung und warum sie für viele Familienbetriebe greift

Die Schwelle steht in § 2 Nr. 17 BFSG, der auf die EU-Empfehlung 2003/361/EG verweist: unter 10 Beschäftigte in Jahresarbeitseinheiten und höchstens 2 Millionen Euro Jahresumsatz oder -bilanzsumme. UND-Logik beim Personal, ODER-Logik bei Umsatz und Bilanz.

Der entscheidende Punkt ist die Jahresarbeitseinheit, kurz JAE. Sie bedeutet nicht „Köpfe im Betrieb", sondern Vollzeit-Äquivalente nach EU-Definition. Und das ist die gute Nachricht für viele Familienbetriebe.

Wer nicht in die JAE-Zählung einfließt

Das bestätigt die HWK Niederbayern-Oberpfalz in einem konkreten JAE-Rechenbeispiel: Sechs Vollzeit plus sechs Teilzeitkräfte ergeben 9,25 JAE, also unter der Zehner-Schwelle.

Konkrete Rechen-Beispiele aus dem Handwerk

Zwei Haken bleiben

Haken 1: Die Ausnahme gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Wenn du als Tischler einen Online-Möbelshop für Endkunden betreibst, giltst du als Produktanbieter. Die Kleinstunternehmen-Befreiung greift dann nicht, auch bei 5 JAE.

Haken 2: Dokumentationspflicht. Du musst die Befreiung im Zweifel belegen können. Eine kurze interne Notiz mit Mitarbeiter-Zahl in JAE plus Umsatzstand reicht in der Regel. Nicht darauf hoffen, das stillschweigend zu klären.

Konkrete Handwerks-Beispiele

Acht typische Konstellationen, durchgespielt mit den drei Stellschrauben und der JAE-Schwelle.

Fall Betroffen?
SHK-Betrieb aus Achim, 12 JAE, Visitenkarten-Seite mit Kontaktformular, Termine über Telefon Nein
Maler-Familie, 6 JAE, Online-Anfrageformular für Kostenvoranschlag, keine Online-Buchung Nein
Heizungsbau-Familie, 8 Gesellen + 2 Azubis = 8 JAE, Online-Wartungsabo-Buchung, nur Dienstleistung Eher nein
GaLaBau, 15 JAE, Online-Frühlings-Check-Buchung mit verbindlicher Termin-Zusage Ja
Tischler in Oyten, 8 JAE, Online-Möbelshop für Endkunden Ja
Elektriker, 11 JAE, Online-Wallbox-Termin mit Online-Vertragsabschluss Ja
Dachdecker, 5 JAE, Visitenkarte + Whatsapp-Button + Telefon-Termine Nein
Schlüsseldienst, 4 JAE, Online-Notdienst-Buchung mit fester Anfahrtspauschale Eher nein

Auffällig: Die Größe allein entscheidet nicht. Ein Schlüsseldienst mit 4 JAE kann durch eine verbindliche Online-Buchung in den Anwendungsbereich rutschen, fällt aber durch die Kleinstunternehmen-Befreiung bei reiner Dienstleistung wieder raus. Ein Tischler mit 8 JAE wird durch den Endkunden-Shop pflichtig, weil bei Produkten die Befreiung nicht greift.

Was passiert, wenn du betroffen bist und nichts tust?

Hier lohnt es, zwei verschiedene Risiken sauber zu trennen. Die Persona-Falle ist, beides in einen Topf zu werfen und in Panik zu verfallen.

Behördliches Bußgeld nach § 37 BFSG. Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen, kurz MLBF, mit Sitz in Magdeburg (Carl-Miller-Str. 6, 39112 Magdeburg). Die MLBF ist eine gemeinsame Anstalt der 16 Bundesländer, operativ seit September 2025, rund 70 Beschäftigte. Der Bußgeldrahmen ist zweistufig: bis 10.000 Euro in Standardfällen, bis 100.000 Euro bei schweren oder wiederholten Verstößen. Stand Mai 2026 sind keine öffentlich dokumentierten Bußgeldverfahren gegen klassische Handwerksbetriebe bekannt.

Anwalts-Abmahnung, zivilrechtlich nach UWG oder UKlaG. Hier liegt das schnellere Risiko. Seit August 2025 läuft eine erste Abmahnwelle der CLAIM Rechtsanwalts GmbH, seit Februar 2026 eine zweite der Kanzlei MK aus Berlin. Ziel sind vor allem Online-Shops, aber mehrere Sekundärquellen weisen darauf hin, dass Abmahnungen den Anwendungsbereich überdehnen und auch klassische Handwerker fälschlicherweise abgemahnt werden. Wer eine solche Abmahnung erhält, muss den Nicht-Anwendungsbereich aktiv verteidigen.

„Keine Bußgelder gegen Handwerker" heißt also nicht „keine Belästigung". Eine Abmahnung kommt schneller als ein Bußgeld und auch dann, wenn deine Seite gar nicht pflichtig ist. Was eine Abmahnung im Detail kostet, steht im Artikel Was kostet eine Abmahnung wirklich?. Vorbereitet sein heißt: den eigenen Nicht-Anwendungsbereich dokumentieren können.

Wie du es verbindlich herausfindest, ohne Anwalt

Die drei Stellschrauben oben geben dir eine schnelle Einordnung. Drei Fragen, die du dir in zwei Minuten beantworten kannst:

  1. Kannst du auf deiner Seite irgendetwas verbindlich online buchen oder kaufen?
  2. Sind deine Kunden Verbraucher (B2C) oder andere Betriebe (B2B)?
  3. Habt ihr unter 10 JAE und unter 2 Millionen Euro Umsatz oder Bilanz?

Wenn du dir bei einer der Stellschrauben unsicher bist, ist der nächste Schritt eine konkrete Prüfung. Unser kostenloser BFSG-Check führt dich durch die relevanten Punkte und zeigt dir, wo deine Website heute steht. Für den größeren Überblick mit allen vier Disziplinen Website + Google, BFSG, DSGVO und KI-Sichtbarkeit gibt es den Branchen-Hub Handwerk.

Wenn dir die drei Stellschrauben schon ein klares Nein geben, also Seite zeigt nur Leistungen, kein Online-Vertrag, brauchst du erstmal gar nichts weiter zu tun. Notiere dir das Ergebnis mit Datum, damit du es parat hast, falls sich deine Website ändert.

Was dieser Artikel nicht beantwortet

Damit die Grenzen klar sind, hier drei Dinge, die dieser Artikel bewusst offen lässt.

Die technische Umsetzung. Wie eine pflichtige Website konkret barrierefrei wird, also Kontraste, Tastaturbedienung und Alternativtexte nach WCAG 2.1 AA, steht im Artikel BFSG 2025: Was Barrierefreiheit für deine Website bedeutet.

Die allgemeine BFSG-Schwelle. Wenn du nicht aus dem Handwerk kommst, sondern als Dienstleister oder KMU allgemein wissen willst, ob das BFSG dich betrifft, ist der Artikel Ab wann gilt das BFSG für mein Unternehmen? der bessere Einstieg.

Einzelfall-Beratung. Mischangebote, ungewöhnliche Konstellationen oder die Frage, ob ein bestimmtes Produkt unter die BFSG-Produktliste fällt, sind Fälle für eine Fachanwältin oder einen Fachanwalt.

Auch wenn du nicht pflichtig bist: Sei nicht unsichtbar

Die häufigste Erleichterung in diesem Artikel ist „Visitenkarten-Seite reicht, ich bin raus". Stimmt fürs BFSG, sagt aber nichts darüber, ob dich überhaupt jemand findet. Und hier gibt es eine Falle, die Barrierefreiheit und KI-Sichtbarkeit überraschend zusammenbringt.

Viele Handwerker-Visitenkarten-Seiten packen Leistungen, Ort und Kontakt in eine schöne Grafik, ein Banner, ein gestaltetes Bild. Fürs Auge sieht das gut aus. Für drei Leser, auf die es ankommt, ist es leer: Ein Screenreader liest Text in Bildern nicht vor, Google indexiert ihn nicht, und eine KI-Antwortmaschine, die „welcher Dachdecker in Achim" beantwortet, findet ihn nicht. Derselbe Fehler macht dich auf einen Schlag bei allen dreien unsichtbar.

Prüf-Frage, 10 Sekunden: Geh auf deine Startseite und versuch, deine Leistungen und deinen Ort mit der Maus zu markieren und zu kopieren. Geht das, ist es echter Text, lesbar für Mensch, Google und KI. Geht es nicht, ist es ein Bild, und dann taucht dein Betrieb in KI-Antworten nicht auf, egal wie gut die Seite aussieht.

Ob dich das BFSG zur Barrierefreiheit zwingt, ist eine Frage der Online-Verträge. Ob dich Kund:innen über die KI-Suche finden, betrifft jeden Betrieb, auch den nicht-pflichtigen.

Häufige Fragen

Reicht meine alte Visitenkarten-Website oder muss ich barrierefrei werden?

In der Regel reicht sie. Solange auf deiner Handwerker-Website kein Online-Vertrag zustande kommt, sondern Kunden dich nur per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular erreichen, fällt sie nicht unter das BFSG. Die HWK Oberfranken bestätigt in ihrer Stellungnahme vom 24.03.2026 ausdrücklich, dass reine Informationsseiten mit Kontaktdaten nicht erfasst sind.

Wir buchen Wartungstermine online, sind wir BFSG-pflichtig?

Kommt drauf an, ob die Buchung verbindlich ist. Wenn deine Seite den Termin direkt zusagt und der Vertrag online zustande kommt, ja, egal ob mit Anzahlung oder ohne. Eine reine Termin-Anfrage über ein Formular, bei der die Zusage noch separat per Anruf oder Mail erfolgt, zählt nicht.

Sind wir mit 8 Mitarbeitern und 2 Azubis automatisch befreit?

Wahrscheinlich ja. Auszubildende zählen nicht in der Jahresarbeitseinheit-Berechnung nach § 2 Nr. 17 BFSG und EU-Empfehlung 2003/361/EG. Acht Gesellen plus zwei Azubis sind damit acht JAE, also unter der Zehner-Schwelle. Wenn auch der Umsatz unter zwei Millionen Euro liegt und ihr nur Dienstleistungen anbietet, greift die Kleinstunternehmen-Befreiung.

Was ist mit unserem Online-Shop für Heizungs-Zubehör?

Wenn dort Verbraucher kaufen können, ist das ein BFSG-pflichtiger Webshop, unabhängig von der Betriebsgröße. Die Kleinstunternehmen-Befreiung gilt nur für Dienstleistungen, nicht für Produkte. Reine B2B-Shops, in denen nur Profikunden mit Gewerbeschein-Pflicht beim Login bestellen können, bleiben außen vor.

Notdienst-Anfrage über die Website, zählt das?

Eine Anfrage über Kontaktformular fällt nicht unter das BFSG. Eine Buchung mit fester Anfahrtspauschale und Online-Bestätigung wahrscheinlich schon. Eine spezifische BMAS-Klärung dazu gibt es Stand Mai 2026 nicht, die juristische Auslegung folgt der allgemeinen Logik des elektronischen Geschäftsverkehrs.

Wir leben von Empfehlung, brauchen wir das überhaupt?

Das BFSG hängt nicht am Marketingkanal, sondern an der Funktion deiner Website. Eine reine Informations-Seite mit Kontaktformular ist nicht pflichtig, egal ob du Aufträge per Empfehlung oder über Google bekommst. Erst wenn Verbraucher online verbindlich buchen oder kaufen können, ändert sich die Lage.

Macht das nicht mein Sohn oder mein Auszubildender?

Die Vorfrage „pflichtig oder nicht" ist eine Zwei-Minuten-Sache, die jeder im Büro klären kann. Die technische Umsetzung, falls pflichtig, ist eine andere Liga: Kontraste, Tastaturbedienung, Alternativtexte nach WCAG 2.1 AA. Hier zahlt sich Erfahrung aus, weil eine halb-barrierefreie Seite im Zweifel die gleichen Abmahnkosten verursacht wie eine gar nicht angepasste.

Was kostet eine Umrüstung, falls wir pflichtig sind?

Hängt vom Zustand der Seite ab. Wir prüfen das kostenlos im BFSG-Check und sagen dir vorher schriftlich, was eine Umrüstung kostet, Festpreis, ohne Wartungs-Abo. Bei einfachen Seiten mit Online-Terminbuchung sind Anpassungen meist überschaubar, bei größeren Shops aufwendiger.

Chatbot auf der Handwerker-Website? Seit dem OLG-Hamm-Urteil vom Mai 2026 haftest du wettbewerbsrechtlich für jede Aussage deines Bots, etwa für einen behaupteten Meistertitel oder eine zugesagte Notdienst-Verfügbarkeit, die nicht stimmt. Mehr im Spoke Wer einen Chatbot betreibt, haftet für jedes Wort.

Unsicher, ob dich das BFSG trifft?

Der kostenlose BFSG-Check führt dich Schritt für Schritt durch die drei Stellschrauben und zeigt dir in wenigen Minuten, wo dein Betrieb steht. Ohne Anmeldung, das Ergebnis bekommst du sofort. Wenn du im Anschluss mit uns sprechen willst, bieten wir Festpreis-Umsetzung an, ohne Wartungs-Abo.

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