Warum der Stapel wächst
Ein Stau entsteht selten aus Faulheit. Meist fehlt ein fester Weg: Rechnungen kommen per Post, per Mail an drei Adressen und als Download im Kundenkonto. Jede Woche ohne festen Ablauf macht den Stapel größer und die Suche schwerer. Und die Kanzlei kann nur buchen, was sie hat.
Schritt 1: Den Nachschub stoppen
Bevor du den alten Stapel angehst, sorg dafür, dass ab heute nichts Neues dazukommt. Neue Rechnungen legst du sofort nach deinem festen System ab. Wie das geht, steht in Belege benennen und ablegen: ein einfaches System. Sonst räumst du hinten auf, während vorne der nächste Stapel entsteht.
Schritt 2: Alles an einen Ort
Sammle alles, was nach Beleg aussieht: Papier aus Schubladen und Auto, Anhänge aus allen Postfächern, Downloads aus Kundenkonten bei Lieferanten. Papier scannst du nach einem festen Ablauf, siehe Papierrechnungen scannen: ein Ablauf, der hält.
Schritt 3: Stapel nach Monat
Sortiere nach Rechnungsdatum in Monatsordner, zum Beispiel Belege/2026/2026-03. Benenne jede Datei nach deinem festen Muster, etwa JJJJ-MM-TT_Lieferant_Rechnungsnummer_Betrag. Ein Monat nach dem anderen, nicht alles gleichzeitig.
Schritt 4: Lücken finden
Leg den Kontoauszug des Monats neben den Ordner. Zu jeder Zahlung sollte ein Beleg gehören. Was fehlt, schreibst du auf eine einfache Liste: Datum, Empfänger, Betrag.
Schritt 5: Fehlende Belege anfordern
Bitte den Lieferanten um eine Kopie der Rechnung. Oft liegt sie auch im Kundenkonto zum Download. Eine kurze Mail genügt: Rechnungsdatum oder Zahlungsdatum, Betrag, Bitte um Kopie.
Kommt trotz allem nichts, gibt es als Notlösung den selbst erstellten Ersatzbeleg. Er bleibt eine Ausnahme und ersetzt die Rechnung nicht in jeder Hinsicht. Für den Vorsteuerabzug zum Beispiel braucht es eine ordentliche Rechnung. Ob und wie ein Ersatzbeleg in deinem Fall hilft, klärt deine Kanzlei.
Schritt 6: Übergabe an die Kanzlei
Gib Monat für Monat ab, jeweils mit deiner Lückenliste. So weiß die Kanzlei, was komplett ist und was noch kommt. Frag vorher, welcher Zeitraum für sie zuerst dran ist.
Wie lange du Belege aufheben musst
Seit dem 1. Januar 2025 gilt für Buchungsbelege wie Rechnungen in der Regel eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren statt zehn. Das hat das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz geändert. Bücher und Jahresabschlüsse bleiben bei zehn Jahren. Bevor du alte Belege wegwirfst, frag deine Kanzlei.
Häufige Fragen
Wie lange dauert das Aufräumen?
Das hängt davon ab, wie viele Monate offen sind und wie verstreut die Belege liegen. Darum schaue ich mir den Stapel zuerst an und nenne dir danach einen Festpreis.
Was, wenn ich einen Beleg gar nicht mehr bekomme?
Erst beim Lieferanten nachfragen, dann im Kundenkonto suchen. Erst wenn beides scheitert, kommt ein Ersatzbeleg in Frage. Ob er reicht, klärt deine Kanzlei.
Darf ich Belege wegwerfen, die älter als acht Jahre sind?
Nicht automatisch. Die Frist beginnt erst mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem der Beleg entstanden ist. Und sie läuft nicht ab, solange das Finanzamt die Steuer, für die der Beleg wichtig ist, noch festsetzen oder ändern darf. Der Fachbegriff dafür ist Festsetzungsfrist. Sie kann zum Beispiel länger laufen, wenn eine Steuererklärung spät abgegeben wurde oder ein Einspruch offen ist. Ob für dich Besonderheiten gelten, klärt deine Kanzlei.
Allgemeine Information, keine Steuerberatung im Einzelfall.
Quellen
- § 147 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 3 und Abs. 4 AO (Buchungsbelege acht Jahre, längerer Lauf bei offener Festsetzungsfrist nach Abs. 3 Satz 5, Fristbeginn mit Schluss des Kalenderjahres)
- § 14b Abs. 1 UStG (Rechnungen acht Jahre)
- Viertes Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) vom 23.10.2024, BGBl. 2024 I Nr. 323, in Kraft ab 01.01.2025
- § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG (Vorsteuerabzug setzt eine Rechnung nach §§ 14, 14a UStG voraus)
- GoBD (BMF-Schreiben vom 28.11.2019, zuletzt geändert am 14.07.2025): zeitgerechte und geordnete Erfassung
Den Stapel nicht allein abarbeiten
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