Warum Ablage kein Ordnungsfimmel ist
Rechnungen sind Buchungsbelege. Die musst du in der Regel acht Jahre aufbewahren, geordnet und so, dass du sie wiederfindest. Der Inhalt einer Datei darf dabei nicht verändert werden. Im Alltag heißt das vor allem: Wenn die Kanzlei oder das Finanzamt nach einer Rechnung fragt, findest du sie in einer Minute und nicht in einer Stunde.
Teil 1: Ein Eingang
Alle Rechnungen kommen an einer Stelle an. Am einfachsten ist eine eigene Adresse wie rechnungen@deinefirma.de. Wie du sie einrichtest, steht in Eigene E-Mail-Adresse für Rechnungen: so richtest du sie ein.
Teil 2: Ein Ablageort
Leg einen einzigen Ordner für Belege an, nicht drei. Darin ein Unterordner pro Jahr und pro Monat, zum Beispiel Belege/2026/2026-10. Eingangs- und Ausgangsrechnungen kannst du in getrennte Unterordner legen. Wichtig ist nur, dass alle wissen, wo der Ordner liegt, und dass er regelmäßig gesichert wird.
Teil 3: Ein Muster für Dateinamen
Ein Dateiname, der immer gleich aufgebaut ist, ersetzt viel Suchen. Ein bewährtes Muster:
JJJJ-MM-TT_Lieferant_Rechnungsnummer_Betrag
Zum Beispiel: 2026-10-05_Buerobedarf-Meier_RE-4711_89-90.pdf
- Datum vorne, dann sortiert der Ordner von selbst nach Zeit.
- Keine Umlaute und Sonderzeichen, dann funktioniert der Name in jedem Programm.
- Nur der Dateiname ändert sich, der Inhalt der Datei nie. Eine E-Rechnung bleibt genau die Datei, die angekommen ist.
Welches Muster du wählst, ist weniger wichtig als dass du immer dasselbe nimmst. Stimm es am besten einmal mit deiner Kanzlei ab, vielleicht hat sie Wünsche.
Teil 4: Eine feste Übergabe
Belege, die nur in deinem Ordner liegen, helfen der Kanzlei nicht. Leg fest, wie sie dorthin kommen: laufend und digital, am besten automatisch, oder zu einem festen Termin im Monat. Viele Kanzleien haben dafür einen eigenen Upload-Weg. Frag nach, welchen sie nutzt.
Was ist mit Papier und E-Rechnungen?
Papierbelege scannst du und legst sie nach demselben Muster ab. Ob du das Papier danach vernichten darfst, klärt deine Kanzlei. Bei E-Rechnungen ist die Datei, wie sie angekommen ist, das Original: bei einer XRechnung die XML-Datei, bei ZUGFeRD das PDF mit den eingebetteten Daten. Ein PDF, das du dir aus einer XRechnung zum Lesen erzeugst, ist nur eine Lesehilfe. Wie du eine XRechnung lesbar machst, zeige ich in XRechnung öffnen: so geht's.
Mein Rat: Fang nicht mit dem Altbestand an. Richte das System ein und leg ab heute jede neue Rechnung danach ab. Den Stapel von früher nimmst du dir danach in Ruhe vor.
Häufige Fragen
Darf ich Rechnungsdateien umbenennen?
Eine Vorschrift, die das Umbenennen ausdrücklich regelt, gibt es nicht. Vorgeschrieben ist, dass der Inhalt unverändert bleibt und du Belege geordnet wiederfindest. Ein einheitlicher Dateiname hilft dabei und ist in der Praxis üblich. Stimm dein Muster am besten vorher mit deiner Kanzlei ab.
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
In der Regel acht Jahre. Ob für dich Besonderheiten gelten, klärt deine Kanzlei.
Muss ich die E-Mail zur Rechnung auch aufheben?
Wenn die E-Mail nur die Rechnung transportiert und selbst nichts Steuerrelevantes enthält, nein. Aufbewahrt wird die Rechnung selbst.
Allgemeine Information, keine Steuerberatung im Einzelfall.
Quellen
- § 146 Abs. 1 und 4 AO (geordnet, Unveränderbarkeit)
- § 147 Abs. 1 Nr. 4, Abs. 2, Abs. 3 AO (Buchungsbelege acht Jahre, Fassung BEG IV)
- § 14b Abs. 1 UStG (Aufbewahrung von Rechnungen, acht Jahre)
- GoBD (BMF-Schreiben vom 28.11.2019, zuletzt geändert am 14.07.2025): Ordnung, Unveränderbarkeit, E-Mail als Transportmittel, Aufbewahrung des strukturierten Teils der E-Rechnung
- BMF-Schreiben vom 15.10.2024, BStBl I S. 1320, geändert durch BMF-Schreiben vom 15.10.2025
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